Was macht ein erfolgreicher AML-Beauftragter?
Bei Fiserv ist ein stellvertretender Anti-Geldwäsche (AML) Beauftragter entscheidend für die Einhaltung der deutschen AML-Gesetze (Abschnitt 7 (1) des Geldwäschegesetzes). Diese Rolle umfasst die Sicherstellung der Wirksamkeit interner Sicherheitssysteme durch risikobasierte Überwachungsaktivitäten, die Bearbeitung verdächtiger Fälle sowie die Funktion als Hauptansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden und andere relevante Behörden. Die Aufgaben des AML-Beauftragten beeinflussen direkt die Fähigkeit von Fiserv, Finanzkriminalität zu bekämpfen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, im Einklang mit unserer Mission, innovative Finanzdienstleistungslösungen bereitzustellen.
Was Sie tun werden:
- Der stellvertretende AML-Beauftragte ist der Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden, für Behörden, die für die Aufklärung, Prävention und Beseitigung von Risiken zuständig sind, für das Zentrum für Finanztransaktionsuntersuchungen und für die Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Einhaltung der relevanten Vorgaben.
- Der stellvertretende AML-Beauftragte muss die Angemessenheit und Wirksamkeit der festgelegten organisatorischen und arbeitsbezogenen Anweisungen sowie der unternehmens- und kundenbezogenen internen Sicherheitssysteme (vgl. Abschnitt 6 GwG) durch risikobasierte Überwachungsaktivitäten im Rahmen eines strukturierten Verfahrens sicherstellen.
- Diese Rolle muss verdächtige Fälle bearbeiten, die Voraussetzungen für eine Meldung nach § 43 GwG überprüfen und, falls erforderlich, die Verdachtsmeldungen gemäß § 43 GwG an die zuständige FIU weiterleiten. In diesem Zusammenhang muss er auch eine Entscheidung über die Beendigung der Geschäftsbeziehung treffen, wobei die Managementebene einbezogen werden muss.
- Der stellvertretende AML-Beauftragte muss regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, dem verantwortlichen Mitglied der Geschäftsführung einen Bericht über seine Tätigkeiten vorlegen, insbesondere über die Risikosituation des Unternehmens sowie die bereits ergriffenen und beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes.
- Dies kann auch im Rahmen der Risikobewertung erfolgen, die gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 GwG eingereicht und angemessen strukturiert werden muss. Weitere Ad-hoc-Berichte sind zu erstellen, wenn ein besonderer Anlass gegeben ist.
Was Sie unbedingt mitbringen sollten:
- Kenntnisse der deutschen Geldwäschevorschriften und -gesetze.
- Erfahrung in risikobasierten Überwachungsaktivitäten und internen Sicherheitssystemen.
- Erfahrung in der Bearbeitung und Bewertung verdächtiger Fälle.
- Kompetenz in der Erstellung detaillierter Compliance- und Risiko-Berichte.
- Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten für die Interaktion mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden.
Von Vorteil:
- Erfahrung als stellvertretender AML-Beauftragter oder in einer ähnlichen Compliance-Rolle im Finanzdienstleistungssektor.
- Kenntnisse des Finanzdienstleistungssektors und des regulatorischen Umfelds.
R-10365775